Die Anforderungen an eine funktionierende und ordnungsgemäße sowie gesetzes- und verordnungsrechtlich konforme Krankenhaus-IT nehmen immer weiter zu. Dies gilt insbesondere für deren vertraglichen Grundlagen und die für die Beschaffung und den Betrieb der IT insoweit zu beachtenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben.
Die Vielzahl von gerade für die Beschaffung bzw. Ausschreibung und Vergabe von IT-Lieferungen und -Leistungen im Krankenhausbereich relevanten Gesetzen und Verordnungen erleichtert das „Tagesgeschäft" der Verantwortlichen nicht, wobei „Unkenntnis" nicht die Verantwortung entfallen lässt. Auch stellen öffentliche Förderprogramme (wie z.B. KHZG und KHTFV) sowie das öffentliche Vergaberecht ganz erhebliche rechtliche Anforderungen an Krankenhäuser und Krankenhausträger bei der Beschaffung dar.
Im Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über das IT-Recht - von Verträgen und Vertragstypen über Beschaffung, Ausschreibung und Vergabe von IT-Lieferungen und -Leistungen (Hardware, Wartung, Software, Pflege, sonstige IT-Services) bis hin zu konkreten Musterverträgen am Beispiel des EVB-IT Systemvertrages.
Themen
Das Seminar bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, mehr Sicherheit im Umgang mit zahlreichen Zweifelsfragen zu gewinnen, die das komplexe IT-Vertragsrecht und das insoweit relevante IT-Vergaberecht im Krankenhausbereich mit sich bringen.
Gerade im Hinblick auf die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) bietet es Lösungsvorschläge und Antworten auf hochaktuelle Fragestellungen rund um IT-Verträge sowie deren Ausschreibung und Vergabe.
„Echte" Fälle der Vertrags- und Vergabepraxis bayerischer Krankenhäuser dienen dabei als Diskussionsgrundlage.
Hinweis
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeitenden im Krankenhausbereich, die mit IT-Verträgen sowie deren Ausschreibung und Vergabe befasst sind. Vertiefte Vorkenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich.
Das ganztägige Präsenz-Seminar legt besonderen Wert auf eine vertiefte Diskussion und bietet die Möglichkeit zum intensiven persönlichen Austausch sowie zum Netzwerken.
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, komplexere Fragen im Voraus einzureichen, die vom Referenten vorbereitet und in der Veranstaltung behandelt werden.
Hierfür schicken Sie bitte bis Donnerstag, 28.05.2026 eine E-Mail an mail@bik-seminare.de
Referent
Michael Intveen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Neuss
Nach einer mehrjährigen Tätigkeit im Rechenzentrum eines großen Dienstleistungsunternehmens in Düsseldorf begann Herr Intveen 1993 seine Laufbahn als Rechtsanwalt. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit im IT-Recht sind das IT-Vertragsrecht, Software-Lizenzverträge, das Software-Lizenzrecht einschließlich Software-Audits und das IT-spezifische Vergaberecht. Seit 1998 ist er schwerpunktmäßig im Krankenhausbereich für Krankenhäuser und Krankenhausträger anwaltlich tätig. Michael Intveen ist ständiger Mitarbeiter der IT-Fachzeitschrift „Der IT-Rechts-Berater" (Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln) und Mit-Herausgeber des Fachbuchs „Handbuch des Softwarerechts" (Deutscher Anwaltverlag), Mitglied des Arbeitskreises EDV und Recht Köln e.V., der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie DeutscherAnwaltVerein sowie Dozent im IT-Recht.