Kommunale Krankenhausfinanzierung und EU-Beihilfenrecht
Fallstricke erkennen und Spielräume nutzen

 
Das Beihilfenrecht verbietet Begünstigungen an Unternehmen seitens der öffentlichen Hand und stellt die Gewährung von Vorteilen grundsätzlich unter einen Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission (sog. Notifizierung). Auch Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, gleich ob öffentlich-rechtlich (z. B. als Anstalt öffentlichen Rechts/Kommunalunternehmen oder Eigenbetrieb) oder privatrechtlich (z. B. als GmbH oder AG) organisiert, müssen im Fall einer öffentlichen Finanzierung (Betriebs- sowie Investitionskosten) die Anforderungen des Europäischen Beihilfenrechts beachten.
 
Der dem EU-Beihilfenrecht zugrundeliegende Zuwendungs- bzw. Subventionsbegriff ist weit zu verstehen und umfasst neben direkten staatlichen Subventionen auch sonstige geldwerte Leistungen, wie unentgeltliche oder verbilligte Grundstücksüberlassungen, Darlehen, Bürgschaften sowie andere kommunale Sicherheiten (Patronatserklärungen, Garantien, Ausfallbürgschaften, etc.).
Die „Rechtfertigung" von derartigen Beihilfen kommt im kommunalen Kontext insbesondere auf Grundlage der besonderen Rechtsakte der EU-Kommission in Bezug auf Beihilfen zur Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in Betracht.
Voraussetzung dafür ist, dass das begünstigte Krankenhaus vorab mit der Erbringung von DAWI betraut wurde, der Betrauungsakt den jeweiligen Zuwendungstatbestand dem Grunde und der Höhe nach abdeckt und weitere (Transparenz-)Vorgaben eingehalten werden.
 
Eine beihilfenrechtskonforme Finanzierung verpflichtet das mit der Erbringung von DAWI betraute Krankenhaus des Weiteren, die Kosten und Einnahmen der DAWI getrennt von den Kosten und Einnahmen weiterer wirtschaftlicher (kommerzieller) Tätigkeiten zu erfassen. Diese sog. „Trennungsrechnung" muss die jeweiligen Kosten und Einnahmen nachvollziehbar dokumentieren, damit das Risiko ausgeschlossen ist, dass (kommerzielle) Leistungen intern quersubventioniert werden (Überkompensationskontrolle).
 
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden ein fundiertes Verständnis der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln und auf die besonderen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Finanzierung kommunaler Gesundheitseinrichtungen einzugehen.
 
Themen
 
 
Hinweis
Das Online-Seminar setzt keine vertieften Grundkenntnisse im EU-Beihilfenrecht voraus.
 
 
 
Referenten
Lorenz Frank
Rechtsanwalt
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Christian Salzberger
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Partner
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft



Ziele
In unserem Online-Seminar schärfen wir Ihr Problembewusstsein anhand von Fallbeispielen und vermitteln dabei essenzielle Schlüsselbegriffe sowie praxistaugliche Hilfestellungen für die öffentliche Finanzierung Ihres Krankenhauses.

Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die für strategische und wirtschaftliche Fragen des Krankenhausbetriebes auf Ebene der Krankenhausgesellschaft sowie der kommunalen Gesellschafter (Kommunalverwaltung, Beteiligungsmanagement) verantwortlich sind.

Seminar
9529/1
Termin
05.06.2025, 09:00 - 12:30 Uhr
Ort
Zoom
online
Preis
460,00 € inkl. MwSt. / 240,00 € inkl. MwSt. für BKG-Mitglieder
Der Preis gilt pro Person und beinhaltet die Präsentation als Download.
 
10% Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 05.05.2025
(gültig für beide Preisgruppen)
Ab 06.05.2025 gelten die regulären Preise für BKG-Mitglieder und Nicht-Mitglieder.
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